Firsthöhe – Berechnung der zulässigen Gebäudehöhe
Was ist die Firsthöhe? - Die Definition
Die Firsthöhe beschreibt die vertikale Höhe vom Boden bis zur höchsten Kante eines Gebäudes, dem sogenannten First. Der First ist der Punkt, an dem die Dachflächen eines Satteldachs oder eines vergleichbaren Dachs zusammentreffen. Die Firsthöhe ist besonders relevant für Bauprojekte, da sie als Massstab für die maximal erlaubte Gebäudehöhe dient. Sie wird nur bei Dächern mit zwei ansteigenden Dachflächen gemessen. Dächer ohne solche Dachformen, wie Flachdächer, haben keine Firsthöhe; hier spricht man allgemein von der Gebäudehöhe.
Wie misst man die Firsthöhe?
Um ein einheitliches Erscheinungsbild in Wohngebieten zu wahren, legen Kantone und Gemeinden die zulässige Firsthöhe für verschiedene Bauzonen fest. Die Messung erfolgt vom Boden (normalerweise dem tiefsten Punkt des Grundstücks oder der Oberkante der Strasse) bis zum höchsten Punkt des Daches. Dabei werden Dachaufbauten wie Antennen oder Kamine nicht berücksichtigt.
Hinweis: In Hanglagen dient oft der Mittelpunkt des Grundstücks als Bezugspunkt. Abweichende Regelungen sind in den Bau- und Zonenordnungen (BZO) der Gemeinden zu finden. Ein Blick in das Bau- und Zonenreglement kann helfen, um sicherzustellen, dass die Messungen den örtlichen Vorschriften entsprechen.
Gebäudehöhe bei verschiedenen Dachformen
Die Bestimmung der Gebäudehöhe hängt von der Dachform ab:
- Flachdach: Die Höhe wird bis zur höchsten Dachkante gemessen.
- Pultdach: Hier wird bis zur höchsten Kante der Dachfläche gemessen.
- Satteldach: Die Messung erfolgt bis zum Firstpunkt, wo die beiden Dachflächen aufeinandertreffen.
- Walmdach und Zeltdach: Die Messung reicht bis zur Spitze oder der höchsten Schnittkante der Dachflächen.
- Bogendach und Tonnendach: Gemessen wird bis zum höchsten Punkt der Rundung.
Was versteht man unter Traufe und Traufhöhe?
Das Gegenteil des Firsts ist die Traufe – die unterste Kante des Daches, an der das Regenwasser in die Dachrinne abläuft. Die Traufhöhe ist die Höhe vom Boden bis zur Traufe und beschreibt den Abstand von einem definierten Punkt am Boden bis zur Traufkante. Dachaufbauten wie Gauben werden dabei nicht zur Traufhöhe gezählt.
Vorschriften zur Firsthöhe
In der Schweiz wird die Bauhöhe durch kantonale und kommunale Baugesetze geregelt. Um landesweit konsistente Definitionen zu gewährleisten, wurde die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) eingeführt. Bis heute liegen in 18 Kantonen Beitrittsbeschlüsse vor: Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Freiburg, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Wallis und Zug (https://ivhb.ch/, Stand 2024).Die zulässigen Firsthöhen und Gebäudehöhen variieren je nach Region und sind im in der Bau- und Zonenordnung (BZO) der jeweiligen Gemeinden für die verschiedenen Bauzonen festgelegt. Beispielsweise regelt die BZO der Stadt Zürich die maximalen Gebäudehöhen und ergänzt sie durch spezifische Vorschriften der Gemeinden. In den Planungs- und Baugesetzen (PBG) finden sich allgemeine Bestimmungen zur Firsthöhe.
Tipp: Wer ein neues Gebäude plant oder ein bestehendes Gebäude aufstocken möchte, sollte sich frühzeitig bei der zuständigen Gemeinde über die geltenden Höhenvorschriften informieren. Übertretungen der zulässigen First- oder Traufhöhe führen dazu, dass das Baugesuch nicht genehmigt werden kann.